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   LAG Hamm, 11.10.2006 - 10 Ta 522/06   

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https://dejure.org/2006,18939
LAG Hamm, 11.10.2006 - 10 Ta 522/06 (https://dejure.org/2006,18939)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11.10.2006 - 10 Ta 522/06 (https://dejure.org/2006,18939)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11. Oktober 2006 - 10 Ta 522/06 (https://dejure.org/2006,18939)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Gegenstandswert in Beschlussverfahren Anfechtung eines Einigungsstellenspruches Zuständigkeit der Einigungsstelle über Sozialplan

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 23 Abs. 3, 33 Abs. 3 RVG§§ 76, 112 a BetrVG§ 98 ArbGG
    Gegenstandswert in Beschlussverfahren Anfechtung eines Einigungsstellenspruches Zuständigkeit der Einigungsstelle über Sozialplan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit einer bereits gebildeten Einigungsstelle zur Aufstellung eines Sozialplans; Festsetzung des Gegenstandswertes für ein Beschlussverfahren

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Hamm, 12.06.2001 - 10 TaBV 50/01

    Verfahren auf Zustimmung des Arbeitgebers zur Hinzuziehung eines Sachverständigen

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2006 - 10 Ta 522/06
    Für das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren folgt hieraus, dass die wirtschaftliche Bedeutung des jeweiligen Streitgegenstandes vielfach im Fordergrund stehen muss (LAG Hamm, Beschluss vom 24.11.1994 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 27; LAG Hamm, Beschluss vom 12.06.2001 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 50 = NZA-RR 2002, 472; Wenzel, GK-ArbGG, § 12 Rz. 194, 441 ff. m.w.N.).
  • LAG Hamm, 19.12.2005 - 10 TaBV 174/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren, Einigungsstellenbesetzung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2006 - 10 Ta 522/06
    Der Hinweis der Arbeitgeberin auf den Beschluss der erkennenden Beschwerdekammer vom 19.12.2005 - 10 TaBV 174/05 - führt zu keiner anderen Bewertung.
  • BAG, 03.12.1975 - 4 AZR 3/75

    Arbeitsentgelt: Wegezeitvergütung nach BRTV-Bau

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2006 - 10 Ta 522/06
    Dabei kann in Beschlussverfahren, in denen um die Zuständigkeit einer bereits gebildeten Einigungsstelle zur Aufstellung eines Sozialplanes gestritten wird, von einem Bruchteil des umstrittenen Sozialplanvolumens ausgegangen werden (LAG Hamm, Beschluss vom 11.02.1976 - DB 1976, 1244; Krönig, ArbGG, 2. Aufl., § 12 Rz. 67 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren; Einrichtung einer Einigungsstelle;

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2006 - 10 Ta 522/06
    Bereits in einem Beschlussverfahren über die Einrichtung einer Einigungsstelle nach § 98 ArbGG ist der Gegenstandswert regelmäßig mit dem Ausgangswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG zu bewerten (LAG Hamm, Beschluss vom 26.09.1985 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 4; LAG Hamm, Beschluss vom 12.09.2001 - 10 TaBV 81/01 - LAG Hamm, Beschluss vom 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 - m.w.N.).
  • LAG Niedersachsen, 19.12.1986 - 6 Ta 462/86
    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2006 - 10 Ta 522/06
    Vermögensrechtliche Beziehungen der Arbeitgeberin zu den Arbeitnehmern, die in den Genuss von Sozialplanleistungen eines eventuell noch abzuschließenden Sozialplanes kommen könnten, sind nicht Streitgegenstand des zu Grunde liegenden Beschlussverfahrens gewesen (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 19.12.1986 - BB 1987, 1256 = DB 1987, 1440).
  • LAG Hamburg, 10.02.2012 - H 6 Ta 1/12

    Gegenstandswert - Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs

    Lassen sich die wirtschaftlichen Interessen, die im Verfahren maßgebend sind, unschwer ermitteln, so müssen sie auch die Bewertung bestimmen, weil anderenfalls wichtige Gegenstandswertbemessungsgrundsätze des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens außer Acht bleiben (LAG Hamburg 2. November 2011 - 4 TaBV 9/09 - Rn. 7; 24. Juli 2003 - 4 TaBV 1/02; LAG Schleswig-Holstein 16. Juli 2010 - 3 Ta 81/10; LAG Hamm 11. Oktober 2006 - 10 Ta 522/06) .
  • LAG Hamburg, 02.11.2011 - 4 TaBV 9/09

    Gegenstandswert - Beschlussverfahren - Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs

    Lassen sich die wirtschaftlichen Interessen, die im Verfahren maßgebend sind, unschwer ermitteln, so müssen sie auch die Bewertung bestimmen, weil anderenfalls wichtige Gegenstandswertbemessungsgrundsätze des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens außer Acht bleiben (so ausdrücklich LArbG Hamburg Beschluss vom 24. Juli 2003 - 4 TaBV 1/02 - zitiert nach juris; LArbG Schleswig- Holstein Beschluss vom 16. Juli 2010 - 3 Ta 81/10 - zitiert nach juris; LArbG Hamm Beschlüsse vom 11. Oktober 2006 - 10 Ta 522/06 - und vom 22. August 2005 - 10 TaBV 5/05 - beide zitiert nach juris).
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